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Dr. Thomas Altenbach
Rechtsanwalt und Geschäftsführer, LegalTegrity
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Löchriger Schutz für Hinweisgeber und viele Unklarheiten für Unternehmen

Der Regierungsentwurf des „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ vom 27. Juli 2022 geht teilweise über die zugrunde liegende EU-Whistleblower-Richtlinie hinaus, nutzt aber in vielen Punkten nicht die Möglichkeit, die bestehende Rechtsprechung in kodifiziertes Recht zu überführen. Zudem lässt er hinweisgebende Personen, Betroffene und Unternehmen an vielen Stellen mit Kompromissen im Stich, die auf mittlere Sicht weitere Anpassungen erforderlich machen oder gar zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen können.

 

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